RimedImbro
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen zwischen der RimedImbro GmbH (nachfolgend "RimedImbro" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde", "Reisender" oder "Sie").

Mit der Buchung einer Reise oder Leistung von RimedImbro akzeptieren Sie diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RimedImbro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde RimedImbro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien (E-Mail, Website) erfolgen.

2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch RimedImbro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird RimedImbro dem Kunden eine Reisebestätigung übermitteln.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von RimedImbro vor, an das RimedImbro für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

3. Bezahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist RimedImbro berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

4. Leistungen und Preise

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. der Reiseausschreibung sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 RimedImbro behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben und Reisepreise zu erklären.

4.3 RimedImbro behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

4.4 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird RimedImbro den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RimedImbro in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei RimedImbro. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RimedImbro den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RimedImbro eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von RimedImbro ersparten Aufwendungen sowie dessen, was RimedImbro durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

5.3 RimedImbro hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RimedImbro nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5 RimedImbro behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit RimedImbro nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. RimedImbro kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende RimedImbro als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. RimedImbro wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch RimedImbro

7.1 RimedImbro kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und diese bis zu dem in der Reiseausschreibung angegebenen Zeitpunkt nicht erreicht ist. In jedem Fall ist RimedImbro verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch RimedImbro nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann RimedImbro ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält RimedImbro den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von RimedImbro (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von RimedImbro wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen keine örtliche Vertretung geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, RimedImbro direkt unverzüglich Nachricht über die Mängel zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit RimedImbro kann unter den angegebenen Kontaktdaten erfolgen. Soweit RimedImbro infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

8.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, RimedImbro erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn RimedImbro oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, seine Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von RimedImbro oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die vertragliche Haftung von RimedImbro für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit RimedImbro für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Die deliktische Haftung von RimedImbro für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber RimedImbro unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und RimedImbro Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder RimedImbro die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 RimedImbro wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn RimedImbro nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.3 RimedImbro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RimedImbro eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RimedImbro findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

12.2 Der Kunde kann RimedImbro nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von RimedImbro gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RimedImbro vereinbart.

12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13. Sonstiges

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

13.2 Stand dieser AGB ist Oktober 2023. RimedImbro behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

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